Beerdigung

Beerdigung

Bestattungen in Telfs

„Ich bin die Auferstehung und das Leben. .

Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“  Joh 11, 25

  • Im Vertrauen darauf, dass uns allen bereits eine Wohnung bei Gott bereitet ist, dass wir als Christen darauf hoffen dürfen, dass mit dem Tod nicht alles aus ist, ist es wichtig, sich mit dem eigenen Sterben oder dem Heimgang eines Angehörigen auseinanderzusetzen.
  • Die Mitarbeiter des Seelsorgeraumes arbeiten vor Ort eng mit den Bestattungsunternehmen  einfühlsam und pietätvoll zusammen.
  • Bitte die Begräbnisordnungen des SR Telfs beachten!
  • Auskunft geben gern das Pfarramt Peter und Paul sowie die Bestattungsunternehmen! .

Kontakt: [email protected]

05262/ 62265

Begräbnisordnung im SR TELFS  

  • Das Requiem wird von unseren Kirchenchören und unseren Organisten würdig umrahmt.
  • Eine Bereicherung des Sterbegottesdienstes ist das Mitgestalten durch die Angehörigen (ministrieren, Lesung, Fürbitten….).
  • In diesem Fall bitten wir um Rücksprache mit dem Pfarramt Peter und Paul.
  • Die Begräbnisgottesdienste finden entweder in der Pfarrkirche Peter und Paul oder in der Pfarrkirche zur Auferstehung statt .
  • Bei einer Aufbahrung in der Kapelle beim Georgenkirchlein wird der Trauerzug bei der Aufbahrungskapelle begonnen (d.h. der Gottesdienst wird noch in der jeweiligen Pfarrkirche gefeiert und danach trifft man sich bei der Aufbahrungskapelle am St. Georgen Friedhof zum Begräbnis selbst).
  • Besonders die Rosenkranzgebete vor der Beerdigung können in dieser schweren Zeit Kraft und Trost spenden. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, sich in den jeweiligen Pfarrbüros einen Termin für den 1. Jahrtag vormerken zu lassen

Bei Ausgetretenen:

  • Es kommt leider immer wieder zu Missverständnissen im Zusammenhang mit Beerdigungen, Taufen, Firmung etc. bei Personen, die sich mit persönlicher Unterschrift von der Kirche verabschiedet haben und ausgetreten sind.
  • Es ist uns nicht erlaubt, Ausgetretene als Tauf- oder Firmpaten fungieren zu lassen, sie gehören ja auf eigenem Wunsch nicht mehr der kath. Kirche an. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eucharistiefeier (Hl. Messe) – Begräbnis mit kirchlichen Riten abzuhalten, wenn einer ausgetreten ist. Dies gebietet schon der Respekt gegenüber dem Verstorbenen, der diesen Schritt zu Lebzeiten bewusst gesetzt hat und mit der Kirche nichts zu tun haben möchte.

Auf Wunsch der Angehörigen kann der Priester oder  – eine von der Pfarre beauftragte Person – eine Andacht in oder vor der Aufbahrungskapelle halten, damit sich die Angehörigen im Licht des Glaubens von ihrem Verstorbenen verabschieden können.

Bewusste Gottesdienste für unsere Verstorbenen sind:

Besonders zu Allerheiligen gedenken wir aller Verstorbenen des vergangenen Jahres: .

Hier der jährliche Ablauf der Feiern in Telfs

Allerheiligen, 1. November Rosenkranz, Predigt, Totengedenken, Gräbersegnung

13.00 Uhr Pfarrfriedhof

14.00 Uhr Friedhof St. Georgen

Am darauffolgenden Sonntag Kriegergedächtnis beim Franziskanerkloster (8.30 Uhr) und Gottesdienst mit der Marktmusikkapelle und Schützen,

sowie Rotkreuz Organisation, Feuerwehr, Bergwacht, Bergrettung und weitere Vereine in der Pfarrkirche Peter und Paul (9.00 Uhr).